Hallo, da ich sonst nichts gefunden habe, mache ich hier ein neues Thema auf, auch wenn ich vermute, dass es das schon mal gab. zur Sache: Bei mir läuft ein Teilungsversteigerungsverfahren auf Antrag einer Miteigentümerin gegen die zwei anderen Miteigentümer. Die früheren Miterben haben sich schon länger im Grundbuch als Miteigentümer zu je 1/3 eintragen lassen. Ich stehe kurz vor der Terminsbestimmung. Der Anteil des Antragsgegners X (=ein ehemaliger RA, dem die Zulassung entzogen wurde) war schon vor dem Verfahren mit einigen Zwangssicherungshypotheken belastet. Jetzt mitten im Verfahren hat eine weitere Gl. eine neue Sicherungshypothek auf dem 1/3 Anteil des Antragsgegners X im Grundbuch eintragen lassen und diese Hypothekenforderung zum Verfahren angemeldet. Was mache ich mit dieser Forderung ? Ins geringste Gebot kommt sie nach § 182 ZVG eindeutig nicht, da sie nicht auf dem Anteil des Antragsstellers lastet. Wird sie wie die älteren Sicherungshypotheken im Teilungsplan auf dem Anteil des X berücksichtigt ? Oder doch nicht, da nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen und daher relativ unwirksam ?
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