Vollstreckbare Teilausfertigung für Unterbevollmächtigten

  • Hallo!

    Meine Geschäftsstelle trat heute an mich heran, da Sie folgenden Posteingang eines Unterbevollmächtigten vorliegen hatten:

    "... beantragen wir,

    uns als Unterbevollmächtigte eine vollstreckbare Teilausfertigung des Vergütungsbeschlusses über den Teil der dem Unterbevollmächtigten zustehenden Gebühren zu erteilen.

    Begründung:

    Die Hauptbevollmächtigte hat am ... gegen den gemeinsamen Auftraggeber einen Vergütungsfestsetzungsantrag gem. § 11 RVG über die Kosten der Hauptbevollmächtigten sowie über die Kosten des Unterbevollmächtigten gestellt. Diesem Antrag wurde vollständig entsprochen.

    Da eine Zahlung unserer Kosten als Unterbevollmächtigte bislang nicht gezahlt wurde, wird somit eine vollstreckbare Teilausfertigung über den uns zustehenden Teil beantragt."


    Bei uns in Niedersachsen ist die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung der Geschäftsstelle übertragen worden.

    Vielleicht stehe ich auch nur auf dem Schlauch, aber kann in dieser Teilausfertigung eine weitere vollstr. Ausf. gesehen werden oder ist das Rpfl.-Zuständigkeit? :confused:

    Wie ist damit umzugehen bzw. ist so eine Teilausfertigung überhaupt möglich? Der Vergütungsfestsetzungsbeschluss ist mitsamt der Kosten des Unterbevollmächtigten zugunsten des Hauptbevollmächtigten erlassen worden. Insoweit ich nunmehr eine Teilausfertigung erlasse, könnte doch ebenso der Hauptbevollmächtigte vollstrecken und es würde zu einer Doppelvollstreckung kommen, oder habe ich hier einen Denkfehler? :gruebel:

    Muss ich vorher auch rechtliches Gehör gewähren? Wenn ja, wem? Dem Mandanten oder dem Hauptbevollmächtigten?

    Über eure/Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar und meine Geschäftsstelle auch :)

    Viele Grüße

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