Vergütung: Zustellungskosten in Abzug bringen?

  • Guten Morgen!

    Ich hoffe, dass ich bald weniger nerve und etwas sicherer in meinem Sachgebiet bin :oops:

    Ich habe hier eine Akte, bei der ein Betreuerwechsel erfolgt ist. Meine Vorgängerin hat den ehem. Betreuer mehrfach - und zuletzt unter Androhung von Zwangsgeld - aufgefordert, die Schlussrechnung vorzulegen. In der Zwangsgeldandrohung hat sie ihm noch geschrieben, dass die Zustellkosten in Höhe von 3,50 € von seiner Vergütung abgezogen werden. Nun reicht der Betreuer die SchlussR ein samt Vergütungsberechnung und möchte wissen, auf welcher Grundlage ihm die 3,50 € von der Vergütung abgezogen werden sollen.

    Die Zustellungskosten hat er ja verursacht durch sein Verhalten, das bekomme ich irgendwie noch hin. Aber mal eine ganz praktische Frage: Ist das gangbar? Ich habe die Vorgehensweise so weder in der praktischen Ausbildung noch in anderen Akten gesehen. Müssten hierfür nicht die Ansprüche gegeneinander aufrechenbar sein? :confused:

  • Würde ich ehrlich gesagt nicht machen. Für das Zwangsgeldverfahren fällt ja auch eine Gebühr an, die mit den angefallenen Zustellkosten dem Betreuer in Rechnung zu stellen sind. Und wenn der Betreuer diese Rechnung nicht zahlen will, dann ist es Sache der jeweiligen Landesjustizkasse, diese Kosten einzutreiben.

  • :daumenrau Wie DippelRipfl.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Schnell Zwangsgeld festsetzen und dann die Ansprüche auf Vergütung pfänden. :teufel:

    Zustellkosten müssen aber draußen bleiben *herrjeminee,wasfürideen*.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Ok, Danke :daumenrau
    Gut. Denn diese rechtliche Grundlage, nach der der Betreuer mich jetzt gefragt hat, hätte mich auch interessiert.

    Dann wird die Vergütung so angewiesen. Daraufhin hätte sich seine Frage nach der Grundlage ja auch erledigt ;)

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