Abgeschlossenheitserklärung

  • WE 1 bezieht sich auf Wohnung 1 nebst mit Nr. 1 bezeichneter Garage und WE 2 auf Wohnung 2 nebst mit Nr. 2 bezeichneter Garage. Jetzt soll Garage 2 der Wohnung 1 und Garage 1 der Wohnung 2 zugewiesen werden.
    Brauche ich da eine neue Abgeschlossenheitserklärung?
    Beide Garagen sind von der Wohnung aus direkt zu erreichen.

  • Wenn die Garagen in der Abgeschlossenheitsbescheinigung schon bislang unter der Rubrik „nicht zu Wohnzwecken dienende Räume“ ausgewiesen wurden, scheint mir neben den Wohnungen auch deren (in-sich-) Abgeschlossenheit bescheinigt zu sein. Dann würde ich für den Garagentausch keine neue Abgeschlossenheitsbescheinigung verlangen

    Ist hingegen die Abgeschlossenheit der Garagen nicht neben derjenigen für die Wohnungen bescheinigt, dann dürfte dies daran liegen, dass der Aufteilungsplan keine Grundrisse, Ansichten und Schnitte der Garagen aufweist; s. hier:
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…l=1#post1045985

    Dann würde ich jetzt eine gesonderte Abgeschlossenheitsbescheinigung verlangen.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!