Hallo zusammen!
Mit diesen Urkundssachen stehe ich wirklich auf "Kriegsfuß".
Daher mal eine grundsätzliche Frage: Wonach richtet sich denn der Gegenstandswert bei der Berechnung der Gerichtskosten?
Ich habe die Klausel gegen den Rechtsnachfolger des Schuldners erteilt und nun stolpere ich über die Kosten (Nr. 18000 KV GNotKG?) und die Berechnung des Gegenstandswertes.