Der Schuldner hat 5 Kinder
Vier leben beim Schuldner, eines pfändet bereits und erhält dadurch 980 € + 4/5 Anteil.
Nun kommt das Jugendamt und möchte für drei Kinder, geb. 2013, 2010 und 2007, die jetzt bei dem Schuldner wohnen und durch Betreuung Unterhalt vom Schuldner erhalten, einen Unterhaltsrückstand für die
Jahre 2016 bis 2017 vom Lohn des Schuldners pfänden.
Der Unterhaltsrückstand geht ja dem laufenden Unterhalt im Range nach.
Wie hoch der Verdienst des Schuldners ist, weiß ich nicht.
Wie kann ich einen pfändungsfreien Betrag festsetzen?