Jugendamt neben Unterhaltsberechtigten

  • Der Schuldner hat 5 Kinder

    Vier leben beim Schuldner, eines pfändet bereits und erhält dadurch 980 € + 4/5 Anteil.

    Nun kommt das Jugendamt und möchte für drei Kinder, geb. 2013, 2010 und 2007, die jetzt bei dem Schuldner wohnen und durch Betreuung Unterhalt vom Schuldner erhalten, einen Unterhaltsrückstand für die
    Jahre 2016 bis 2017 vom Lohn des Schuldners pfänden.

    Der Unterhaltsrückstand geht ja dem laufenden Unterhalt im Range nach.

    Wie hoch der Verdienst des Schuldners ist, weiß ich nicht.


    Wie kann ich einen pfändungsfreien Betrag festsetzen?


  • Hier weise ich das JA darauf hin, dass ein möglicher Verstoß gegen § 7 Absatz 3 Satz 2 UhVorschG vorliegen könnte und und bitte nachzuweisen, dass die beabsichtigte Pfändung den laufenden Unterhalt an die Kinder nicht beeinträchtigt.

    Da dies bei Naturalunterhalt kaum möglich ist, werden solche Anträge hier bisher alle zurückgenommen.

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