Vertretungsnachweis russische GmbH

  • Guten Morgen,

    in einer Grundbuchsache ist beteiligt eine GmbH russischen Rechts, also eine OOO.

    Als Vertretungsbescheinigung wird mir ein Registerauszug aus Moskau (nebstÜbersetzung) vorgelegt. Hieraus ergibt sich die Person des Handelnden als Generaldirektor.
    Beimeiner Recherche bei Beck-Online habe ich im Beck Online Kommentar GBO, Rn114.26 folgendes gefunden:

    Der Nachweis des Bestehens der Gesellschaft kann durch Handelsregisterauszug geführt werden. Für den Nachweis der Vertretungsmacht gilt das nicht, da an die Eintragung keine Rechtsfolgen geknüpft sind (Meikel GBO /Hertel Einl. G Rn. 155).


    Aber wie wird der Vertretungsnachweis dann geführt? Vorlage des Registerauszugs mit eidesstattlicher Versicherung des Generaldirektors, dass er noch Vertretungsbefugt ist?
    Hat jemand Erfahrungen damit oder eine Idee?

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