Wie handhabt ihr folgenden Fall:
Alleinerbe ist ein gemeinnütziger Verein. Testamentsvollstrecker ist Person A. A beantragt ein Testamentsvollstreckerzeugnis.
Erhebt ihr die Gebühren für das Testamentsvollstreckerzeugnis, da Person A nicht gebührenbefreit ist oder stellt ihr auf den Erben ab und geht daher von einer Gebührenbefreitheit aus?