Kostenschuldner Testamentsvollstreckerzeugnis

  • Wie handhabt ihr folgenden Fall:

    Alleinerbe ist ein gemeinnütziger Verein. Testamentsvollstrecker ist Person A. A beantragt ein Testamentsvollstreckerzeugnis.

    Erhebt ihr die Gebühren für das Testamentsvollstreckerzeugnis, da Person A nicht gebührenbefreit ist oder stellt ihr auf den Erben ab und geht daher von einer Gebührenbefreitheit aus?

  • § 24 GNotKG Nr. 7- Kostenschuldner für die Verfahren über Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers ist der Erbe.

    Sollte auch für das Zeugnis gelten, denn es wird ja beantragt, um den Erben indirekt Zugriff zu ermöglichen und es wäre daher für mich nicht nachzuvollziehen, wenn der TV selbst die Kosten schuldet.


    Ergänzung:

    OLG Frankfurt a. M.(21. Zivilsenat), Beschluss vom 08.09.2016 - 21 W 62/16 da kannst du es nachlesen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Insulaner (14. Oktober 2020 um 10:26) aus folgendem Grund: gefundene Rechtsprechung

  • Danke für die Entscheidung. Das erleichtert es mir, dass ich mein Rechtsempfinden mit einer Entscheidung untermauern kann.

    Der Bezirksrevisor hat nämlich beantragt, die Erinnerung zurückzuweisen, da die Testamentsvollstreckung das Regelungsinteresse des Erblassers betrifft, für den keine Gebührenfreiheit besteht. Verfahrensbeteiligt ist der Testamentsvollstrecker, der Erbe ist gemäß §345 FamFG nicht zwingend zu beteiligen. Es wird daher auf den Testamentsvollstrecker abgestellt.
    Außerdem hat er mir mitgeteilt, dass das hier schon immer so gehandhabt wurde und ich mich dem doch nicht entgegenstellen "darf".

    Ich weiß, dass ich an seine Auffassung nicht gebunden bin, wollte mich aber doch rückversichern.

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