Im Grundbuch sind im Wege einer Grundbuchberichtigung X und Y in Erbengemeinschaft als Eigentümer einzutragen.
Y ist nur Vorerbe, Nacherbe ist X.
Einzutragen wäre demnach ein Nacherbenvermerk für den Erbanteil des Y.
1) Geht das überhaupt? Wie würdet Ihr das formulieren?
2) Wird auch in Abteilung I eingetragen, dass Y nur Vorerbe ist?
3) Der Vorerbe ist nicht befreit. Wird auch das im Grundbuch eingetragen oder nur, wenn der Vorerbe befreit ist?