Nacherbenvermerk an Erbanteil

  • Im Grundbuch sind im Wege einer Grundbuchberichtigung X und Y in Erbengemeinschaft als Eigentümer einzutragen.

    Y ist nur Vorerbe, Nacherbe ist X.

    Einzutragen wäre demnach ein Nacherbenvermerk für den Erbanteil des Y.

    1) Geht das überhaupt? Wie würdet Ihr das formulieren?

    2) Wird auch in Abteilung I eingetragen, dass Y nur Vorerbe ist?

    3) Der Vorerbe ist nicht befreit. Wird auch das im Grundbuch eingetragen oder nur, wenn der Vorerbe befreit ist?

  • 1. Klar geht das. Hat euer Programm keinen vorgefertigten Text zum Nacherbenvermerk?
    2. Nein
    3. Die Nichtbefreiung musst du nicht eintragen, da gesetzlicher Regelfall

  • Doch, unser Programm hat einen vorgefertigten Text für einen Nacherbenvermerk. Meine Frage war nur, ob ich den Vermerk an dem Erbanteil (da Gesamthandsgemeinschaft) eintragen kann. Und das geht?

  • Ja, wie oben beschrieben.

    Lastend an dem Anteil xy

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