Herausgabe von zur Pfändung sichergestellter Gegenstände

  • Hallo zusammen,

    ich habe im Rahmen der Wertersatzeinziehung nach § 73c StGB den Betrag zur Fahndung ausgeschrieben.
    Die Polizei hat in diesem Zusammenhang eine PS4 sichergestellt. Der Asservatenverwalter hat mir mitgeteilt, dass wir die Playstation nicht verwerten können, weil sie einen internen Speicher hat und nicht sichergestellt werden kann, dass die Daten 100%ig gelöscht werden können. Soweit so gut.

    Er hat aber angeregt, dass ich sie der Vernichtung zuführe. Da schrillen aber gleich die Alarmglocken bei mir. Muss ich die nicht zurückgeben? Die wurde ja nicht im Urteil eingezogen. Ich habe sie ja nur gepfändet, um sie verwerten zu können.

    Wie seht ihr das?

  • Du hast doch keine Forderung gepfändet. Daher ist m.E. § 843 ZPO nicht einschlägig.

    Es ist die Beschlagnahme eines untauglichen, weil nicht verwertbaren Gegenstandes erfolgt. Daher: Rückgabe und weiter versuchen, den Geldbetrag zu bekommen.

    Du kannst den VU ja anschreiben, dass er seine Playstation wiederbekommt, wenn er sich endlich um die Tilgung des Wertersatzes kümmert.:teufel:

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