Liebe Gemeinde,
ich habe über die Suchfunktion keine richtigte Lösung für mein Problem gefunden.
Meine Erblasserin hate ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt in einem Heim in meiner Stadt (x). Sie hatte aber bevor sie in das Heim gekommen ist noch eine Wohnung in einer ca. 350km entfernten Stadt (y). Alle erbberechtigten Personen haben das Erbe ausgeschlagen. Es ist jetzt lediglich noch die Wohnung an Ort y vorhanden. Der Vermieter beantragt 'zur Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen und zur Sicherung des Nachlasses der Wohnung der unbekannten Erben eine Nachlasspflegschaft.' Das Heim teilte mir mit, dass Sie über Vermögen oder ähnliches keine Kenntnis besitzen. Der Sohn, der ausgeschlagen hat, hätte sich wohl um alles gekümmern. Der Sohn hat bei seiner Ausschlagung angegeben, dass der Nachlass vermutlich überschuldet ist. Für weitere Nachfragen errreiche ich ihn nicht.
Es wäre somit jetzt die Überlegung, was ich mit meinen Antrag auf Nachlasspflegschaft mache. Wenn ich einen Nachlasspfleger hier bestelle, würde dieser zur Wohnung fahren und schauen, ob irgendwelche Vermögenswerte in der Wohnung sind. Ich habe jedoch wohl auch kein Vermögen aus dem Nachlass aus dem ich ihm hier unter anderem seine Fahrtkosten gestatten kann.
Könnte man sich eventuell auf den Standpunkt stellen, dass durch die Wohnung ein Sicherungsbedürfnis besteht und ich könnte das Verfahren zur Nachlasspflegschaft an Gericht y gem. § 344 Abs. 4 FamFG abgegen? Was würdet ihr in meiner Situation machen?
Danke schonmal im Voraus.