Guten Morgen!
Die vorliegende Betreuung wurde durch den Tod des Betroffenen beendet. Auf dem Girokonto des Betroffenen befand sich durch einen Grundstücksverkauf immer so viel Geld, dass die Vergütung aus seinem Vermögen gezahlt werden konnte.
Die Betreuerin hat nun ihre letzte Vergütungsabrechnung eingereicht und beantragt auch hier, die Vergütung aus dem Vermögen des Betroffenen nehmen zu dürfen.
Hier müsste der Festsetzungsbeschluss doch aber gegen die Erben bzw. gegen die unbekannten Erben, vertreten durch den Nachlasspfleger, ergehen?
Die Nachlassakte lag bereits letzte Woche vor, aus der hervorging, dass eine Tochter des Betroffenen sowie ihre Kinder das Erbe ausgeschlagen haben. Zwei weitere Kinder des Betroffenen wurden noch mitgeteilt, deren Anschriften erst noch ermittelt werden müssen. Ich habe die Nachlassakte erstmal wieder trennen lassen.
Meine Fragen:
Aufgrund des Vergütungsantrags kann ich nicht einfach "gegen den Nachlass" festsetzen, oder?
Jetzt erstmal abwarten, bis die Erbenermittlungen des NachlassG abgeschlossen sind und die Akte später nochmal anfordern? Und solange muss die Betreuerin eben abwarten?
Was, wenn alle bekannten Erben ausschlagen? Müsste dann ein Nachlasspfleger bestellt werden, gegen den (in Vertretung der Erben) der Festsetzungsbeschluss ergeht?