Im Grundbuch ist eingetragen:
Beschränkt persönliche Dienstbarkeit am ganzen Grundstück (Wohnungsbelegungsrecht) für die Stadt ...
Das Wohnungsbelegungsrecht wurde am Hausgrundstück 1983 eingetragen, 1985 wurde das Hausgrundstück in Wohnungseigentum aufgeteilt und die Dienstbarkeit auf jedes Wohnungseigentumsblatt wie oben übernommen.
Jetzt soll die Löschung an einem Blatt erfolgen.
Mir stellt sich die Frage, ob ich das Wohnungsbelegungsrecht an allen Blättern löschen muss, da es ja am ganzen Grundstück lastet oder ob man es als einzelne Dienstbarkeiten an jedem Wohnungseigentumsblatt sehen kann.
Für Anregungen wäre ich dankbar...