Anfechtung; Ermittlung durch professionellen Dienstleister

  • Ob man das Outsourcing von Regelaufgaben als Ungeeignetheit wertet, muss jeder selbst entscheiden.

    :eek:

    Im Hinblick auf die kommende Insolvenzvwelle könnte es schnell zur Überlastung der verbleibenden Insolvenzverwalter kommen . Es fehlt nich an den sachlichen Resourcen, sondern an geeignetem Personal :teufel:.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ob man das Outsourcing von Regelaufgaben als Ungeeignetheit wertet, muss jeder selbst entscheiden.

    :eek:

    Im Hinblick auf die kommende Insolvenzvwelle könnte es schnell zur Überlastung der verbleibenden Insolvenzverwalter kommen . Es fehlt nich an den sachlichen Resourcen, sondern an geeignetem Personal :teufel:.

    Deswegen wäre ich da auch nicht zu streng.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Hallo, ich will mal hören/lesen, wie das hier die versammelte Gemeinde sieht. Habe das schon des häufigeren vernommen, aber noch nie konkret in eigener Akte gehabt. Jetzt ist es aber so:

    Schlussrechnung wird vorgelegt. Dort legt der Insolvenzverwalter dar, dass er ein professionelles und spezialisiertes Unternehmen damit beauftragt hat, die Buchhaltung nach Anfechtungsansprüchen durchzuforsten. Dabei wurden so und so viele Anfechtungen aufgedeckt, die ein normaler Verwalter nicht sehen kann. Bezahlt wird dieses Unternehmen mit einer Art Erfolgsprämie, eben einen gewissen Prozentsatz der aufgedeckten und erfolgreich durchgesetzten Ansprüche (bei mir ca. 20% der erfolgreich geltend gemachten Anfechtungssumme). Ich habe da leichte Bauchschmerzen mit, wie seht Ihr das?

    Hey, so einen Fall habe ich jetzt auch. Bei mir ist es sogar noch schlimmer, weil er dann auch noch die gerichtliche Geltendmachung (was ja grundsätzlich legitim ist) fremdvergeben hat. Bei mir sind demnach Kosten für die Ermittlung von Anfechtungsansprüchen und für die Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen entstanden. Gnädigerweise hat der Verwalter aber auf Zuschläge verzichtet ;)

  • Zitat

    Bei mir ist es sogar noch schlimmer, ...

    Was ist schlimm daran, wenn für die Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen Rechtsanwaltsgebühren berechnet werden?

    Zitat

    Gnädigerweise ...

    Was sollen solche Unsachlichkeiten? Der Verwalter hat einfach nur richtig abgerechnet!

    Mir gefällt der Grundton dieser Diskussion nicht!

    Im übrigen vertrete ich die Auffassung, dass es in bestimmten Konstellationen sehr wohl sinnvoll sein kann, externe Dienstleister zu beauftragen - etwa IT-Fachleute, Rechtsanwälte oder eben auch "buchhaltungsaufarbeitende Anfechtungsanspruchsermittler".

  • Es gibt schon ein Problem, wenn der Verwalter Teile der Tätigkeit - die von der Vergütung eben grundsätzlich mit abgedeckt sind - zu Lasten der Masse fremd vergibt. Wie immer bei Wertgebühren trägt der Verwalter das Risiko, dass er möglicherweise höheren Aufwand hat. In anderen Fällen macht er vielleicht einen super Stundensatz (hohe Masse - wohlgemerkt nicht "hohe Quote"! - , wenig Aufwand). Genau wie beim Notar, da gilt ja auch, dass ich für geringen Aufwand oder hohen Aufwand das gleiche bekomme, je nach Geschäftswert halt.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Sorry, ich wollte hier niemandem auf den Schlips treten. Im übrigen herrscht m. E. ein ganz normaler Grundton. Und es muss doch Verwunderung gestattet sein, wenn der Verwalter fast alles delegiert und dann erbost darüber ist, wenn das Gericht über einen Abschlag nachdenkt. Es heißt doch immer "...im Vergleich zum Normalverfahren ...". Das ist es eben nicht, wenn sowohl Ermittlung und Geltendmachung delegiert werden.

  • :daumenrau

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
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    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Die Vergabe von Anwaltsmandaten zur gerichtlichen Beitreibung von Anfechtungsansprüche. ist m.E. völlig bedenkenfrei. Zur Vergabe von Anfechtungsermittlung habe ich ja schon Stellung genommen.

    Das Argument der Überlastung bestehender Inso-Büros durch die bevorstehende Welle von Insolvenzen sehe ich - bewerte es aber anders. Es ist dann eben Zeit für Neugründungen und Berufswechsler, es gibt ja kein Gesetz, dass alle neuen Verwaltungen nur auf die bereits vorhandenen Berufsträger verteilt werden dürfen. Das ist am Markt eben so, es gibt mehr Nachfrage und dann stellen sich neue Anbieter darauf ein. Zuletzt gesehen bei Mund-Nase-Schutzmasken und beatmungsgeräten oder sogar Lieferdiensten.

    Aber generell zur "Externalisierung" der Tätigkeit von Insolvenzverwaltern: Es gibt da wohl, soweit ich das von Außen beurteilen kann, einen Trend zum Outsourcing. Das ist an sich legitim, wenn es nicht zu einer Erhöhung der Kosten führt.
    Und da liegt der Hund begraben. Falsch ist es sicher, wenn der Insolvenzverwalter nur noch den Auftrag übernimmt und die Berichte unterzeichnet, dafür das Grundhonorar erhält, und alles Übrige, von der Prüfung der Buchhaltung über die Erstellung der Entwürfe der Berichte, die eigentliche Verwaltung, die Sekretariatstätigkeiten, die Kommunikation mit Schuldner, Gläubigern und Gerichten ... zu Lasten der Masse durch externe Beauftragte durchgeführt wird. Wäre natürlich maximal profitable Tätigkeit des Verwalters.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Stimmt, der Markt wird geregelt durch Angebot und Nachfrage.

    Allerdings lassen sich Kapazitäten gar nicht so schnell aufbauen, denn der Beruf ist dann doch etwas anspruchsvoller als das Ausliefern von Waren aller Art. Wenn man nicht gerade geschultes Personal beim Kollegen abwerben kann (pfuih Deibel) muss man für das Training im Job in allen Hierarchieebenen 1 - 1,5 Jahre rechnen, wobei die Ausbildung für denjenigen, der sie übernimmt, auch erst einmal mit erheblicher Mehrarbeit verbunden ist.

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