Schuldner verstirbt

  • Beim Tod eines Schuldners habe ich eigentlich alle Varianten durch, im Antragsverfahren, eröffneten Verfahren, nach Aufhebung. Jetzt kommt aber noch eine:


    Das Verfahren des S (natürliche Person, RSB-Antrag) wird aufgehoben, er befindet sich in der Wohlverhaltensphase bei Treuhänder T (der zuvor auch IV im eröffneten Verfahren war). Nach einigen Monaten erst stellt sich heraus, dass S bereits zwischen Schlusstermin und Aufhebung verstarb, das ist niemandem aufgefallen.


    Was nun? Treuhänderamt endet analog § 299 InsO, so viel ist klar. Aber wäre der Tod noch im eröffneten Verfahren bekannt geworden, wäre ja die Umwandlung ins Nachlass-IV erfolgt, mit den bekannten Folgen (Bestattungskosten als Masseverbindlichkeit etc.).

    Muss (kann) das jetzt noch irgendwie nachgeholt werden?

  • Aus dem Bauch heraus (ohne Prüfung) würde ich sagen, dass auf Aktivseite eine Nachtragsverteilung in Betracht kommt. Ich hatte es schon mehrfach, dass Vermögen durch den Tod des Schuldners seinen Pfändungsschutz verloren hat.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Da die Aufhebung schon rechtskräftig sein müsste, scheidet eine Umwandlung in eine Nachlassinsolvenz aus. Und ob vor Rechtskraft die Umwandlung in Nachlassinsolvenz wegen Tod des Schuldners ein durchgreifender Beschwerdegrund ist, müssen wir in diesem Sachverhalt erst mal nicht prüfen....:flucht:

    quidquid agis prudenter agas et respice finem. (Was immer Du tust, tue klug und bedenke das Ende.) :akten

  • ups, die Variante hatten wir auch noch nicht.
    Ummappen lässt sich ein aufgehobenes Verfahren sicherlich nicht. Die Frage einer NTV steht natürlich im Raum, wobei bei dieser die Erben betroffen wären, die möglicherweise gegen eine "Herausgabepflicht" des Nachlasses die Erbfallverbindlichkeiten einwenden könnten.
    Erfahrungsgemäß gibt es selbst im laufenden Verfharen keine verwertbaren Vermögensgegentsände, weshalb ich bis auf ganz wenige Ausnahmen auch im laufenden Verfahren nicht mehr ummappe (von IK- nach IN ohnehin der Horror, weil das die Tabellensoftware nicht hinbekommt, aber das ist eine andere Geschichte.......)

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
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    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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