Beim Tod eines Schuldners habe ich eigentlich alle Varianten durch, im Antragsverfahren, eröffneten Verfahren, nach Aufhebung. Jetzt kommt aber noch eine:
Das Verfahren des S (natürliche Person, RSB-Antrag) wird aufgehoben, er befindet sich in der Wohlverhaltensphase bei Treuhänder T (der zuvor auch IV im eröffneten Verfahren war). Nach einigen Monaten erst stellt sich heraus, dass S bereits zwischen Schlusstermin und Aufhebung verstarb, das ist niemandem aufgefallen.
Was nun? Treuhänderamt endet analog § 299 InsO, so viel ist klar. Aber wäre der Tod noch im eröffneten Verfahren bekannt geworden, wäre ja die Umwandlung ins Nachlass-IV erfolgt, mit den bekannten Folgen (Bestattungskosten als Masseverbindlichkeit etc.).
Muss (kann) das jetzt noch irgendwie nachgeholt werden?