Hallo,
mir liegt ein notarielles Testament mit gegenseitiger Einsetzung beider Ehepartner vor. Der Mann ist nun verstorben. Die Witwe will ihr beider Grundstück dem Neffen übertragen.
In § 6 des notariellen Testaments heißt es, dass die Verfügung von Todes wegen nach ihrem ganzen Inhalt nach unwirksam wird, wenn
a) die Ehe nicht bis zum Tode des Erstversterbenden oder bis zum gleichzeitigen Tod bestand und Wirksamkeit hatte oder
b) beim Tod eines von Ihnen ein Scheidungsantrag gestellt war und die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für eine Scheidung vorlagen.
Reicht es, wenn ich die Witwe an Eides Statt versichern lasse, dass die vorgenannten Bedingungen nicht vorliegen? Oder wie seht ihr das?