Hallo zusammen,
ich habe demnächst einen Termin zur Aufhebung der Gemeinschaft.
Die Antragstellerin möchte ebenfalls mitbieten.
Der Antragsgegner steht unter Betreuung. Betreuerin ist
seine Tochter. Diese möchte im Termin für sich selbst beten.
Mir ist durchaus bewusst, dass es eine "blöde" Frage ist, aber
muss ich bei der Abgabe von Geboten auf Antragstellerseite
auf etwas Besonderes achten?
Und wie sieht es bei Geboten von der Tochter des Antragsgegners
für sich selbst aus?
Vielen Dank.