Gerechtigkeiten im Bestandsverzeichnis

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgenden Fall:

    Mein Flurstück 1 war ursprünglich mit folgendem Beschrieb eingetragen : "Musterstraße 16,20,22, Gebäude- und Freifläche; 1/1-Gemeinderecht; reale Wirtsgerechtigkeit; reale Metzgergerechtigkeit"

    Jetzt wurde das Flurstück 1 in 3 Flurstücke geteilt: und zwar in

    • 1 mit dem Beschrieb: "Musterstraße 16"
    • 1/1 mit dem Beschrieb: "Musterstraße 20"
    • 1/2 mit dem Beschrieb: "Musterstraße 22"


    und unter dieser Auflistung aller Flurstücke wurden die Rechte: "1/1-Gemeinderecht; reale Wirtsgerechtigkeit, reale Metzgergerechtigkeit" einmal vorgetragen.

    Grundsätzlich wurde mir gesagt, dass solche alten Rechten immer am Hausflurtück bestehen bleiben. Das Problem hier ist jetzt allerdings, dass ich drei einzelne Hausflurstücke habe.

    Die drei Flurstücke sollen jetzt auch an verschiedene Käufer verkauft werden.

    Jetzt ist die Frage an welchem Flurstück sollen die Rechte bestehen bleiben?

    Das ich zu jedem Flurstück, die alle Rechte vortrage, hätte ich jetzt ausgeschlossen, da ich ja somit die Rechte teile. Allerdings weiß ich nicht, ob das richtig ist.

    Darüberhinaus stellt sich mir auch die Frage, ob diese Rechte einzeln mitübereignet werden können?
    In meinem Fall soll zusammen mit Flurstück 1/1 auch die reale Wirtsgerechtigkeit übereignet werden.
    Ist dies überhaupt möglich? Und wenn ja kann hierfür eine AV eingetragen werden?

    Vielen Dank schon mal im Voraus. :)

    LG

  • Hast Du schon den Bereich "Alte Rechte" im Hügel bemüht? Sollte hoffentlich als BeckOK GBO in Eurem beck-online-Abo abrufbar sein. Hilfreich wäre im Übrigen hier wegen des Fortgeltens alten Landesrechts auch wie immer die Angabe des Bundeslandes, in dem sich das abspielt.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Mir scheint da an der Eintragung was nicht zu stimmen. Wie ich die Kommentierung im Hügel verstehe, müßte eine reale Gerechtigkeit als grundstücksgleiches Recht unter einer eigenen BV-Nummer eingetragen sein, worauf die Zerlegung des Flurstücks keine Auswirkung hätte. Beim Grundstück einzutragen wäre eine radizierte Gerechtigkeit, was bei einer Teilung des Grundstücks dazu führen würde, daß Du ermitteln müßtest, Bestandteil welches neuen Grundstücks die Gerechtigkeit ist.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • @Diana

    Bayern einen Zugang zu Beck-online. Der Kommentar ist auch abrufbar (gerade nochmal getestet).

    Evtl. ergibt sich aus dem Hypothekenbuch (vom Staatsarchiv anfordern) etwas mehr. Gerne wurden die Eintragungen übernommen, ohne dass sich der Bearbeiter Gedanken gemacht hat, ob eine eigene BVNr. bei Anlegung des Grundbuchs notwendig ist (mich hat's bei einem Fischereirecht erwischt).

    M.E. müssten beide reale Gerichtigkeiten unter einer eigenen BVNr. eingetragen werden.

    Gruß

  • ....
    Mein Flurstück 1 war ursprünglich mit folgendem Beschrieb eingetragen : "Musterstraße 16,20,22, Gebäude- und Freifläche; 1/1-Gemeinderecht; reale Wirtsgerechtigkeit; reale Metzgergerechtigkeit" ....

    Zum bayerischen Gemeinderecht (dort Löschung) und zu deren Rechtsnatur siehe das Gutachten des DNotI vom 01.01.1998, Gutachten/Abruf-Nr: 1178
    https://www.dnoti.de/gutachten/deta…d22a6c55cd8c8f3

    Zu den Realgewerbeberechtigungen (reale Wirtsgerechtigkeit; reale Metzgergerechtigkeit) hilft vielleicht dieser Thread?
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post579201

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!