Im Grundbuch soll eine AV zugunsten indischer Eheleute eingetragen werden.
Der Ehemann ist eindeutig bezeichnet. Bzgl. der Ehefrau werden lediglich Vorname und Geburtsdatum in der Urkunde aufgeführt.
Auf Nachfrage wurde erklärt, dass die Ehefrau keinen Familiennamen hat. Dies ergibt sich auch eindeutig aus dem Aufenthaltstitel
und dem indischen Pass (beides liegt mir in Kopie vor).
Ich frage mich nun, wie ich die Berechtigte (und spätere Eigentümerin) im Grundbuch eintragen soll.
§ 15 GBV kann ich nicht anwenden, da der Familienname tatsächlich nicht existiert. Aber reichen Vorname und Geburtsdatum zur eindeutigen Identifikation aus?
Vielen Dank für Ideen!