Berechtigte ohne Familienname

  • Im Grundbuch soll eine AV zugunsten indischer Eheleute eingetragen werden.
    Der Ehemann ist eindeutig bezeichnet. Bzgl. der Ehefrau werden lediglich Vorname und Geburtsdatum in der Urkunde aufgeführt.
    Auf Nachfrage wurde erklärt, dass die Ehefrau keinen Familiennamen hat. Dies ergibt sich auch eindeutig aus dem Aufenthaltstitel
    und dem indischen Pass (beides liegt mir in Kopie vor).
    Ich frage mich nun, wie ich die Berechtigte (und spätere Eigentümerin) im Grundbuch eintragen soll.
    § 15 GBV kann ich nicht anwenden, da der Familienname tatsächlich nicht existiert. Aber reichen Vorname und Geburtsdatum zur eindeutigen Identifikation aus?

    Vielen Dank für Ideen!

  • § 15 GBV kann sich nur auf vorhandene Angaben beziehen.

    Vergleichbar wäre die Eintragung eines Kindes, das noch keinen Vornamen erhalten hat, weil sich die Eltern diesbezüglich nicht einigen können (soll vorkommen, auch wenn offenbar Einigkeit darüber bestand, dass es das Kind überhaupt gibt).

  • Diese Konstellation kommt bei Inderinnen tatsächlich vor. Wie Cromwell schon schrieb, kann man nur Daten ins GB schreiben, die auch existieren. Wenn ich also nur einen Namen habe, muß der eben reichen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Diese Konstellation kommt bei Inderinnen tatsächlich vor. Wie Cromwell schon schrieb, kann man nur Daten ins GB schreiben, die auch existieren. Wenn ich also nur einen Namen habe, muß der eben reichen.

    Aus eigener Unkenntnis in bezug auf Inderinnen vertraue ich FEDs Ausführungen.

    Bei Isländern kann dies aber auch vorkommen, es gibt dort auf nur wenige, die auch einen "echten" Familiennamen haben. Ein Leif Eriksson (isländisches Personenstatut unterstellt) ist eben nur Leif, Sohn von Erik. Bei Schweden, Norwegern und Dänen ist die Bezeichnung -son bzw. -sen dagegen zum echten Familiennamen geworden. Nur Isländer, die ausländische Wurzeln haben, und einen ausländischen Familiennamen haben , geben den auch weiter..

    :teufel:

  • Auch sehr interessant.
    Die Frage bezüglich der Inderin mußten wir vor Jahren selbst beantworten, da ein Kollege eine solche Dame als Beteiligte hatte.

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  • Man gewöhnt sich an allem, sogar an dem Dativ!

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