Genehmigung des Betreuers

  • Die gesetzliche Grundlage wurde sowohl von mir als auch von anderen Usern benannt. Sie liegt darin, dass die Genehmigung eines Rechtsgeschäfts im Hinblick auf die Genehmigungsbedürftigkeit genauso zu behandeln ist wie das Rechtsgeschäft selbst, weil es (nicht nur, aber auch unter Umgehungsgesichtspunkten) nicht darauf ankommt, mittels welcher rechtsgeschäftlichen Erklärung sich der gesetzliche Vertreter am besagten Rechtsgeschäft beteiligt. Ich habe dies als eine Selbstverständlichkeit bezeichnet und dafür außerhalb des vorliegenden Sachverhalts auch mehrere weitere Beispiele genannt, bei welchen das jeweilige gerichtliche Genehmigungserfordernis ebenfalls völlig unstreitig ist (Nacherbenzustimmung, Vollmachthandeln aufgrund einer vom gesetzlichen Vertreter erteilten Vollmacht, Einwilligungsvorbehalt, Ableben des Betreuten und Minderjährger als Erbe). Wenn dann gleichwohl von jemanden, den man in seiner Eigenschaft als Rechtspflegerkollege beileibe nicht als rechtlichen Laien bezeichnen kann, immer wieder die gleichen Nachfragen kommen, kann einem niemand verdenken, dass man die Antwort auf diese ständig wiederkehrenden Fragen irgendwann als Zeitverschwendung betrachtet. Dann muss man es eben bei der Feststellung bewenden lassen, dass der Fragesteller die gegebenen Antworten nicht zutreffend rechtlich einordnen kann, obwohl es sich bei den besagten Sachverhalten um das Tagesgeschäft von Familien-, Betreuuungs- und Nachlassgerichten handelt und diese Fragen dort regelmäßig zutreffend beantwortet werden.

  • Es bleibt also:

    Du weißt es nicht und klöppelst dir unter Beleidigung eines Kollegen eine Schein-Genehmigungsbedürftigkeit zusammen, die an Rechtsbeugung grenzt.

    Dieses Niveau trage ich nicht mit.

    Belassen wir es dabei.

  • -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Ich vertrete diese Meinung nicht, aber im Hinblick auf die Ausführungen des BGH ist es durchaus überlegenswert, ob die formgültig abgegebene Ausschlagung (bzgl derer es nur an der Genehmigung fehlt), dann nicht doch formlos genehmigt werden kann.

    Ich finde es zumindest interessant darüber nachzudenken.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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    Einmal editiert, zuletzt von TL (26. Oktober 2020 um 08:16)

  • Dass sie in materiellrechtlicher Hinsicht formlos genehmigt werden kann, steht außer Frage. Sofern Genehmigungen im Grundbuchverfahren eine Rolle spielen (was bei einer Erbausschlagung nur höchst selten vorkommen dürfte), ist es aber natürlich zutreffend, dass die Genehmigung wegen § 29 GBO aus verfahrensrechtlichen Gründen zumindest der Form der Unterschriftsbeglaubigung bedarf. Hierin liegt kein Widerspruch. Es verhält sich vielmehr so, dass nahezu alle zu einer Eintragung erforderlichen Erklärungen aus verfahrensrechtlichen Gründen einer bestimmten Form bedürfen, obwohl sie materiellrechtlich formlos wirksam sind.

    Mir ist hier im Forum schon manches an Ignoranz - man könnte es auch anders nennen - begegnet. Wie der vorliegende Thread zeigt, gibt es aber offenbar für alles immer noch eine kaum für möglich gehaltene Steigerung.

  • Nein Cromwell.

    Dass du und ich uns unwidersprochen als A*** haben betiteln lassen müssen, hat mich noch mehr geschockt. Und ich habe mich daraufhin auch zurückgezogen und die Konsequenzen gezogen.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Durchaus verständlich.

    Ich für meinen Teil stehe aber (noch) auf dem Standpunkt, dass Kollegen und Kolleginnen, die mit den besagten verbalen Ausfällen und deren Urhebern nichts zu schaffen haben möchten, nach wie vor für die ihnen hier zuteil werdende Hilfe dankbar sind.

    Außerdem bin ich nicht bereit, ein Fachforum - auch wenn es nicht von mir betrieben wird - von einigen wenigen Quertreibern ruinieren zu lassen, für die man sich in deren Eigenschaft als Angehörige der Rechtspflegerschaft nur schämen kann.

  • Ich finde solche verbalen Eskalationen ausgesprochen unerquicklich und ich habe dafür, selbst wenn manches dem Zeitgeist in Internetdiskussionen geschuldet sein mag, wenig Verständnis. Sie helfen niemanden, sondern schrecken eher noch ab.

    Durchaus verständlich.

    Ich für meinen Teil stehe aber (noch) auf dem Standpunkt, dass Kollegen und Kolleginnen, die mit den besagten verbalen Ausfällen und deren Urhebern nichts zu schaffen haben möchten, nach wie vor für die ihnen hier zuteil werdende Hilfe dankbar sind.

    Außerdem bin ich nicht bereit, ein Fachforum - auch wenn es nicht von mir betrieben wird - von einigen wenigen Quertreibern ruinieren zu lassen, für die man sich in deren Eigenschaft als Angehörige der Rechtspflegerschaft nur schämen kann.

    Andererseits sind es gerade auch solche Beiträge, die ein Teil des Problems sind. Sie helfen in der Sache nicht weiter und sie will niemand lesen.

    Es trägt halt -bei aller fachlichen Auseinandersetzung- wenig für ein respektvolles Miteinander bei, wenn man häufiger fachliche Beiträge nicht ohne einen Seitenhieb auf die Ignoranz oder Inkompetenz von anderen Benutzern, Kollegen, Notaren, Verfahrensbeteiligten etc. lassen kann.

    Wenn eine fachliche Diskussion eskaliert, stehen sehr häufig links die immer gleichen Benutzernamen. Wenn ich Beschwerden über einzelne Benutzer erhalte, geht es dabei fast immer um die gleichen Namen. Ein Teil mag über unterschiedliche Temperamente erklärbar sein, aber nicht alles. Bei solchen Eskalationen ist selten immer nur die jeweils andere "Seite" schuld.

  • Es ist doch ganz einfach: wir arbeiten alle bei Gericht. Und da ist es doch üblich, dass man Kritik -egal woher sie kommt- einfach aushalten muss.

    Ich arbeite beim Betreuungsgericht. Und da wird man täglich von Betroffenen, von Angehörigen, von Betreuern und ja, auch von den Beschwerdegerichten „angegangen“, wenn ihnen meine Entscheidungen nicht passen. Und einem passt meine Entscheidung in der Regel nicht.

    Und so sehe ich es im Forum auch. Wenn jemandem meine Äußerung nicht passt. Gut. Und wenn der Ton des anderen etwas schärfer ist. Dann ist’s halt so. Ich denk mir dann: ... Und weiter gehts im Text.

    Es bringt doch nichts, wenn man die Sache künstlich hochschaukelt. Den Ball einfach flachhalten.

    Und @ TL: kneifen gilt nicht. Das ist Feigheit vor dem Feind. Schau ihm ins Auge und wie gesagt: ... weiter im Text.

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