Zwangsverwaltungsmasse/ Teilungsplan

  • Es soll ein Teilungsplan aufgestellt werden für ein Grundstück, auf dem eine Freiflächenphotovoltaikanlage aufgestellt ist und jetzt hat der Verwalter neben der Pacht auch die Einspeisevergütung vereinnahmt. In einem vorherigen Versteigerungsverfahren wurde das Objekt dem jetzigen Eigentümer unter der Bedingung zugeschlagen, dass ein Eigentumserwerb an der freigegeben Anlage nicht stattfindet. Im Böttcher habe ich zu § 155 ZVG gefunden, dass nicht beschlagnahmtes Zubehör und er sich aus der Verwertung erzielte Erlös nicht zur Verwaltungsmasse gehören, lediglich die Zinsen, die aus der Anlegung der Masse erwachsen. Zählt die Einspeisevergütung zur Masse und muss ich im Rahmen des Teilungsplanes überhaupt feststellen, was zur Masse gehört?

  • Das machst du ja, in dem du die Nutzungen des Grundstück verteilst. Würde die Photovoltaikanlage dem Schuldner gehören, wäre die Einspeisungsvergütung eine Nutzung. Nach deinem Sachvortrag gehe ich davon aus, dass es sich um eine Fremdanlage handelt. Die Einspeisungsvergütung steht ja dem Pächter zu, wenn es so ist. Damit musst du dann auch im TP nicht darauf eingehen. Schaue mal in den Inbesitznahmebericht des Zwangsverwalters, was er dazu gesagt hat. Der hätte schon in dem Moment dazu was sagen müssen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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