Altrechtliche Dienstbarkeit: Intabulate?

  • Finde gerade in Abteilung II eine Belastung aus dem Jahr 1847 mit dem Oberbegriff "Intabulate" (Der Satz beginnt mit: "Auf dem Stammgrundstück haften folgende Intabulate..."). Weiss zufällig jemand, was das sein könnte?

    Weder SuFu noch Guhgl haben weitergeholfen, gefunden hab ich nur ein Buch über preussisches Landrecht, das den Begriff verwendet, aber ohne Erläuterung. Der Inhalt lässt sowohl bpD als auch Gdbk annehmen hier: "Gehen und Karren auf dem Fußsteig von 2 Fuß Breite für sich namentlich A und seine Rechtsnachfolger im Besitz des Wohnhauses Nr. 1 sowie für namentlich B und dessen Rechtsnachfolger".

    Ich hab es wirklich versucht! Aber es geht einfach nicht komplizierter...

  • Intabulate = Tabelleneinträge
    Vor der GBO gab es z. B. in den Hypothekenbüchern als Vorläufer der heutigen Grundbücher eben Tabellen, die heutigen Abteilungen II und III.
    Die Natur der eingetragenen Rechte ist dann ein ganz anderes Thema, das hier auch erst kürzlich wieder Thema war. Das System der heutigen Rechte läßt sich da jedenfalls nicht einfach drüber stülpen, also Obacht

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Im österreichischen Grundbuchrecht ist die Intabulation übrigens heute noch der Begriff für die Eintragung ins Grundbuch.

    Im unserem Zusammenhang war die Intabulation nötig für den Erwerb der dinglichen Rechte, man hat sie dadurch erst "einverleibt". Eigentlich wie heute auch, nur daß es anders genannt wird.;)

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  • Die Natur der eingetragenen Rechte ist dann ein ganz anderes Thema, das hier auch erst kürzlich wieder Thema war. Das System der heutigen Rechte läßt sich da jedenfalls nicht einfach drüber stülpen, also Obacht

    Super, Danke für die Erleuchtung! Dass sich der eigentliche Gegenstand nicht über den Begriff klären lässt, war zu befürchten, aber zumindest ist es nicht noch ein zusätzlicher Fallstrick.

    Ich hab es wirklich versucht! Aber es geht einfach nicht komplizierter...

  • Du solltest Dich in den Vierten Teil (das ist ab Art. 153) des EGBGB vertiefen. Das sollte helfen, die Natur der Rechte zu klären.

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  • BeckOK GBO, Hügel (dort speziell den Sonderbereich Alte Rechte, Rz. 105) solltest Du Dir über beck-online auch ansehen. Das müßte Dir weiterhelfen.

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