Hallo,
ich bin mir gerade etwas unsicher.
In einem Fall ist für die Vermögenssorge ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet.
Das Haus des Betroffenen soll verkauft werden.
Der Betreuer erklärt, dass der Betroffene selbst in der Lage ist, den Kaufvertrag zu unterzeichnen und der Betreuer damit einverstanden ist. Benötigt man dann noch eine Genehmigung durch das Betreuungsgericht? Da EW angeordnet, ist es ja ein Indiz, dass er solche Rechtsgeschäfte eher nicht überblickt.
Oder muss nur die Einwilligung des Betreuers in irgendeiner Form dem Betreuungsgericht nachgewiesen werden?