Hallo,
da ich noch nicht so lange Grundbuch mache stehe ich bei meinem aktuellen Antrag vor einem Berg von Fragen, ich hoffe Ihr könnt mir helfen
Beantragt ist die Änderung einer Teilungserklärung bezgl. 2 Wohnungen. Hier wurden die Grundrisse der Wohnungen verändert. ( Die eine Wohnung bekommt Räume von der anderen und umgekehrt )
Die WE besteht aus insgesamt 10 Wohneinheiten. Bei denen die ersten bereits weiter verkauft wurden und der Rest noch dem Teilenden Eigentümer gehört.
Nun ändert der Eigentümer der 2 betroffenen Wohnungen die Teilungserklärung unter Abänderung seiner Miteigentumsanteile bzgl. den geänderten Wohnungen. Bei den anderen Wohnungen ändert sich an den MEA´s nichts.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob er einfach ohne Zustimmung der anderen Eigentümer seine Miteigentumsanteile verändern darf.
Des weiteren ist ein Gesamtgrundpfandrecht auf den betroffenen Wohnungen eingetragen, da der Gläubiger durch die Änderung keinen Verlust erfährt bin ich der Meinung, dass keine Zustimmung seitens dessen erforderlich ist, oder liege ich falsch ?
Zur Eintragung.
Muss die Änderung der MEA´s sodann bei den anderen WE-Einheiten im BV R verlautbart werden?
Ich hoffe der Sachverhalt ist halbwegs klar dargestellt.
Für eure Hilfe bereits Vielen Dank vorab.