Nachträgliche Bildung weiteren Wohnungseigentums

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem.
    Es besteht ein Wohnungseigentum mit 5 Blättern und verschiedenen Eigentümern. Die Eigentümerin einer Einheit teilt ihren Anteil neu auf und bildet somit ein weiteres WEG für den nun als Wohnung ausgebauten Dachraum. M.E. müssten hier nun sämtliche weiteren WEG-Eigentümer, sowie die im betroffenen Blatt eingetragenen Grundpfandrechtsgläubiger zustimmen. Notar ist da anderer Ansicht. Solange sich die Anteile der anderen WEG-Eigentümer nicht ändern, müssten weder sie noch die Gläubiger zustimmen. Bin immer noch anderer Meinung. Ein weiteres Problem ist eine eingetragene Zwangssicherungshypothek, die ich eindeutig nicht zur Mithaft übertragen könnte....
    Bin für hilfreiche Antworten dankbar.

    Hermine

  • Schöner Stöber (15. Aufl.) Rz. 2975

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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