Teilungsversteigerung; Verzicht auf Kapital und Zinsen

  • Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

    folgender SV:

    Abt. III Nr.1 : Buchgrundschuld für die Bank A; Löschungsbewilligung wurde bereits zur Versteigerungsakte eingereicht; Verzicht auf Kapital und Zinsen wurde bereits vor morgigem Versteigerungstemin erklärt.

    Abt. III Nr.2 -5: Buchgrundschuld für die Bank B; Löschungsbewilligung wurde bereits an eine frühere Eigentümerin gesandt; Mutter der jetzigen Eigentümer; Bank hat auch Verzicht erklärt.

    Abt. III Nr. 6: Sicherungshypothek für D; Antragstellerin der Teilungsversteigerung.

    Im morgigen Termin werden die Buchgrundschulden als bestehenbleibende Rechte behandelt; Zinsen werden aufgrund des Verzichts nicht berücksichtigt; die Sicherungshypothek wird auch berücksichtigt mit den Zinsen.

    Nun zum Teilungsplan:

    Aufgrund des Verzichts auch auf das Kapital kann ich die Beträge der Grundschulden an die Gemeinschaft verteilen; stimmt dies?


    Bereits jetzt bedanke ich mich für Eure Rückäußerung.

    Beste Grüße

    Europa

  • Wie WinterM, und: Verzicht auf das Kapital braucht zu seiner Wirksamkeit der Grundbucheintragung.

    Ach, und noch eine Frage: Lastet III/6 am gesamten Grundstück, am Anteil von Antragstellerin oder am Anteil von (einem/mehreren) Antragsgegnern?

  • Anteil von Abt. III Nr. 6 lastet auf dem gesamten Grundstück; es handelt sich um eine Erbengmeinschaft, daher kein Ausgleichsbetrag.

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