Hallo zusammen,
ich habe bei der Suche nix passendes gefunden:
Mein Vorgänger hat im laufenden Insolvenzverfahren bereits die RSB erteilt. Die Kosten des Verfahrens sind gestundet.
Ich habe jetzt etwa 5 Jahre später die Freude, das Verfahren zu beenden (Einstellung nach § 211 InsO).
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich das weitere Vorliegen der Stundungsvoraussetzungen noch nachprüfen darf.
Denn alle gängigen Kommentierungen gehen von 4 Jahren nach Erteilung der RSB aus ("Verfahrensende, in der Regel nach Erteilung der RSB")
Das gilt doch aber nur für den Standardfall, dass die Erteilung der RSB auch das Ende des gesamten Verfahrens markiert oder?
Denn in meinem Fall war die Höhe der Kosten und Gebühren zum Zeitpunkt der Erteilung ja noch gar nicht absehbar.
Ich möchte zumindest einen kleinen Teil der hier nicht unerheblichen Kosten des Verfahrens wieder reinholen.
Bestehen Bedenken?