Ich habe meine Frage bei der Suche nicht finden können, also mache ich mal ein neues Thema auf.
Ich habe hier ein Verfahren, wo die Beklagte eine Firma in Schweden ist. Bei Auslands-EgR kommt dann das Formblatt zurück und sie bittet um Übersetzung.
Das Urteil wurde nun förmlich zugestellt (bzw alles in die Wege geleitet, Schweden ist komischerweise seeeehr langsam).
Nun wurde zunächst der KFB wieder per Auslands-EgR übersendet und auch da kam jetzt das Formblatt zur Annahmeverweigerung zurück.
Theoretisch müsste nun der KFB übersetzt werden und alles wieder förmlich zugestellt werden. Nur wie löse ich das am besten wegen der weiteren Übersetzungskosten? Die Höhe ist mir noch unbekannt. Ich kann sie also nicht in den KFB mit hinein nehmen.