Hallo,
ich habe folgenden SV. Mittwoch ist Versteigerungstermin. Die anwaltlich vertretene Sch. hat per FAX beantragt das Verfahren einzustellen und den Termin aufzuheben, da sowohl die Forderung der Gl. als auch die hier angefallene Gerichtskosten an die Gl. überwiesen worden sind. Entsprechende Überweisungsbelege liegen vor. Die Gl. hat sich bisher zum Antrag nicht geäußert. Kann ich das Verfahren nach § 75 ZVG einstellen? Vom Wortlaut passt er nicht genau. Oder gibt es eine andere Möglichkeit der Einstellung?