Das leidige Thema.
Das Konto des Schuldners wurde 2013 gepfändet. Etwas mehr als ein Jahr später wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Restschuldbefreiung wurde im letzten Oktober erteilt. Offenbar hat sich der Schuldner mit dem Gläubiger in Verbindung gesetzt, dieser hat wohl nicht reagiert. Am Freitag war der Schuldner in der Rechtsantragstelle und hat die Aufhebung der Pfändung durch das Vollstreckungsgericht beantragt. Wenn ich das jetzt richtig verstanden hab, muss der Schuldner doch hier eigentlich Vollstreckungsgegenklage erheben, oder? Und dazu eine weitere Frage: was passiert mit der Pfändung, wenn die Restschuldbefreiung versagt wird? Ist da irgendetwas zu veranlassen? (Und schon mal sorry, falls ich eine bereits vorhandenen Diskussion zu diesem Thema überlesen habe).