Zustimmung zur Änderung Teilungserklärung

  • Ich habe eine Änderung der Teilungserklärung vorliegen.
    Es wurden auf einigen Wohnungsblättern bereits Auflassungsvormerkungen eingetragen, teilweise auch schon welche umgeschrieben. Zur Eintragung der Änderung der Teilungserklärungen sind die Zustimmungen der neuen Eigentümer und AV-Berechtigten erforderlich.
    Nun bräuchte ich mal Hilfe, ob ihr diese Formulierung in den Kaufverträgen als ausreichend betrachtet:

    "Dem Käufer ist der Inhalt der Urkunde (Änderungsurkunde) bekannt. Diese lag bei der Beurkundung in begl. Fotokopie vor."

    Weiter hinten in der Urkunde taucht dann noch der Satz auf: "Der Käufer tritt in die Urkunden (Teilungserklärung und Änderungsurkunde) ein."

    Ich hatte aufgrund des ersten Satzes zunächst eine Zwischenverfügung gemacht, woraufhin mich der Notar auf den später noch folgenden zweiten Satz aufmerksam machte. Das dürfte als Zustimmung vermutlich ausreichen, oder?

  • Zuerst wurde die Änderung der Teilungserklärung beurkundet.
    Im Anschluss die Kaufverträge.
    Es wurden dann zunächst die Kaufverträge eingereicht zwecks Eintragung der AV's bzw. teilweise auch schon die Eigentumsumschreibungen beantragt.
    Erst dann wurde beantragt, die Änderung der Teilungserklärung einzutragen

  • Die Käufer hatten dann also bei Beurkundung ihrer AV/Auflassung bereits Kenntnis von der Änderung der TE.
    Die verwendete Formulierung "Der Käufer tritt in die Änderungsurkunde ein" ist mir hier noch nicht vorgekommen.
    Durch einen weiteren Satz wie "...und stimmt dieser Änderung zu" hätte der Notar insoweit Zweifel ausräumen können.
    Im würde das Konstrukt aber im Ergebnis als ausreichend sehen, und keine weitere Bewilligung der betroffenen Berechtigten verlangen.

  • Sehe ich auch so. In den Formulierungen „dem Käufer ist der Inhalt der Urkunde (Änderungsurkunde) bekannt. Diese lag bei der Beurkundung in begl. Fotokopie vor“. Und „Der Käufer tritt in die Urkunden (Teilungserklärung und Änderungsurkunde) ein", liegt die Zustimmung zur Änderung der Teilungserklärung.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Guten Morgen,
    ich hänge mich hier mal dran.
    Die alte Teilungserklärung wurde im Jahre 2015 geändert, alle damaligen Eigentümer haben zugestimmt.
    Nun wird der Antrag auf Eintragung im Grundbuch gestellt. Zwei der damaligen Eigentümer sind aber inzwischen verstorben.
    Frage: Müssen die Erben der Änderung der Teilungserklärung zustimmen? Ich meine nicht wg. Gesamtrechtsnachfolge... Korrekt?
    Vielen Dank für Eure Unterstützung!

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