Ich habe eine Änderung der Teilungserklärung vorliegen.
Es wurden auf einigen Wohnungsblättern bereits Auflassungsvormerkungen eingetragen, teilweise auch schon welche umgeschrieben. Zur Eintragung der Änderung der Teilungserklärungen sind die Zustimmungen der neuen Eigentümer und AV-Berechtigten erforderlich.
Nun bräuchte ich mal Hilfe, ob ihr diese Formulierung in den Kaufverträgen als ausreichend betrachtet:
"Dem Käufer ist der Inhalt der Urkunde (Änderungsurkunde) bekannt. Diese lag bei der Beurkundung in begl. Fotokopie vor."
Weiter hinten in der Urkunde taucht dann noch der Satz auf: "Der Käufer tritt in die Urkunden (Teilungserklärung und Änderungsurkunde) ein."
Ich hatte aufgrund des ersten Satzes zunächst eine Zwischenverfügung gemacht, woraufhin mich der Notar auf den später noch folgenden zweiten Satz aufmerksam machte. Das dürfte als Zustimmung vermutlich ausreichen, oder?