Hallo zusammen,
im Zusammenhang mit dem nun ausbezahlten Kindergeldbonus haben sich für uns ein paar Fragen gestellt.
Der Kindergeldbonus ist nicht auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen. Somit bedeutet das ja, wenn die UVK Antragssteller ist, muss ich nichts beachten.
Wenn aber das Kind Antragssteller ist. Muss ich ja den Kinderbonus mit anrechnen. Oder sehe ich das falsch? Und muss ich dazu nachfragen, in welchem Monat welcher Betrag ausgezahlt wurde? Oder mach ich pauschal im September 100 Euro anrechnen und im Oktober 50 Euro anrechnen?
Würdet ihr beim Laufenden Unterhalt dazu schreiben, dass es im September und Oktober eine andere Kindergeldanrechnung gibt (einfacher nachher für die Vollstreckung).
Wäre schön, wenn ihr eure Gedanken mit mitteilen würdet.