Guten Morgen!
Natürlich ist es so, dass ich als Betreuungsanfängerin in der Vertretung eine Eilt-Sache betreffend der Einrichtung einer Kontrollbetreuung von dem Richter auf den Tisch bekomme!
Im vorliegenden Fall hat die Betroffene ihrem Sohn sämtliche Vollmachten erteilt. Das Pflegeheim hat die Einrichtung einer Kontrollbetreuung angeregt, da keine Heimkosten überwiesen werden und der Sohn sich plötzlich nicht mehr meldet bzw. auch nicht erreichbar ist. Geld will er vom Konto abgehoben und dann "verloren" haben, so dass kein Geld für das Heim zur Verfügung stünde. Außerdem werden Gelder nicht beantragt und es steht die Kündigung des Heimplatzes bevor. Die Betreuungsstelle wurde schon um Stellungnahme gebeten. Von dort wurde die Einrichtung einer Kontrollbetreuung dringend empfohlen und auch schon ein Betreuervorschlag unterbreitet. Aus der STN ergibt sich auch, dass die Betroffene dement und nicht orientiert ist.
Wie verfahre ich weiter? Da scheint mir auch dringender Handlungsbedarf zu sein. Würdet ihr an der Stelle noch ein ärztliches Gutachten etc. anfordern? Dann vergeht doch aber zu viel Zeit? Eine Anhörung der Betroffenen erscheint mir nach der STN der Betreuungsstelle nicht möglich, also einen Verfahrenspfleger bestellen?