Hallo in die Runde,
ich mache nächstes Jahr mein Abitur und möchte danach das Rechtspflegerstudium beginnen.
In meiner frühen Jugend habe ich mich selbstverletzt, das ist heutzutage aber kein Thema mehr und ich bin in stabiler psychischer Verfassung. Allerdings sind aus dieser Zeit noch leichte Spuren vorhanden. Deshalb habe ich die Befürchtung, dass diese der amtsärztlichen Untersuchung, falls die Bewerbung erfolgreich sein wird, im Wege stehen.
Hat einer von euch bereits Erfahrungen gemacht und möchte davon erzählen?
Oder glaubt ihr, dass das ein grundsätzliches Ausschlusskriterium sein könnte?
Vielen Dank schonmal!