Amtsarzt und SVV

  • Hallo in die Runde,

    ich mache nächstes Jahr mein Abitur und möchte danach das Rechtspflegerstudium beginnen.
    In meiner frühen Jugend habe ich mich selbstverletzt, das ist heutzutage aber kein Thema mehr und ich bin in stabiler psychischer Verfassung. Allerdings sind aus dieser Zeit noch leichte Spuren vorhanden. Deshalb habe ich die Befürchtung, dass diese der amtsärztlichen Untersuchung, falls die Bewerbung erfolgreich sein wird, im Wege stehen.
    Hat einer von euch bereits Erfahrungen gemacht und möchte davon erzählen?
    Oder glaubt ihr, dass das ein grundsätzliches Ausschlusskriterium sein könnte?

    Vielen Dank schonmal!

    Einmal editiert, zuletzt von Clara4 (1. November 2020 um 11:58)

  • Hallo, ich denke nicht, dass diese Narben ein generelles Ausschlusskriterium sind.
    Der Amtsarzt soll die Dienstfähigkeit feststellen. Wenn Fragen dazu kommen, würde ich ehrlich Stellung beziehen.

    Hier gab es ein ähnliches Thema mit einigen Ideen

  • Hallo in die Runde,

    ich mache nächstes Jahr mein Abitur und möchte danach das Rechtspflegerstudium beginnen.
    In meiner frühen Jugend habe ich mich selbstverletzt, das ist heutzutage aber kein Thema mehr und ich bin in stabiler psychischer Verfassung. Allerdings sind aus dieser Zeit noch leichte Spuren vorhanden. Deshalb habe ich die Befürchtung, dass diese der amtsärztlichen Untersuchung, falls die Bewerbung erfolgreich sein wird, im Wege stehen.
    Hat einer von euch bereits Erfahrungen gemacht und möchte davon erzählen?
    Oder glaubt ihr, dass das ein grundsätzliches Ausschlusskriterium sein könnte?

    Vielen Dank schonmal!

    Hi Clara.
    Zuerst: Dass du da eine schwierige Zeit mitgemacht hast tut mir Leid. Kenne selber einige Menschen, die auch an diesem Punkt waren und teilweise noch sind.
    Die Frage ist aber auch, warum du dich verletzt hast. Hast du eine psychische Therapie gemacht oder dich einmal an einen Psychater gewendet? Im Endeffekt entscheidest ja nicht du, ob du eine psychische Erkrankung hast. Eine solche Erkrankung wie beispielsweise Borderline kann durchaus einen Einfluss auf die amtsärztliche Untersuchung haben.
    Wenn du keine Diagnose hast und später in deinem Erwachsenenleben eine psychische Erkrankung festgestellt wird, kann das auch Folgen haben. Im Endeffekt kann das nur ein Psychater feststellen. Würde dir empfehlen jemanden aufzusuchen, möglicherweise kommt auch nur raus, dass du jetzt gesund bist und das alles nur eine Phase war. Trotzdem wäre das ein guter Weg. Nicht nur für deine Karriere, auch für dich selber.
    Wünsch dir auf jeden Fall alles Gute auf deinem Weg.

  • Hi duralexsedlex,

    danke schonmal für Deine Antwort!
    Ich habe mich bereits an eine Therapeutin gewendet. Nicht, weil es mir schlechter geht, sondern um meine Vergangenheit aufzuräumen und zu verstehen. An dieser Stelle kommen wir auch zu Deinem Einwand zurück.
    Gemeinsam haben wir herausgefundenem, dass das selbstverletzende Verhalten nicht Ursache einer psychischen Erkrankung war, sondern auf die damaligen schwierigen Verhältnisse zurückzuführen sind. Sich damit wirklich einmal auseinandergesetzt zu haben tat wirklich gut, sodass im Endeffekt auch die Therapeutin keinen Anlass für eine therapeutische Behandlung sah.

  • Hi Clara,
    das klärt die Situation natürlich deutlich auf. Habe auch so manche Leute aus meinem Familien und Bekanntenkreis, die völlig normal sind und eigentlich komplett gesund und trotzdem zum Therapeuten gehen. Manchmal ist man nicht so wirklich "krank", sondern hat einfach nur ein gewisses Trauma, oder eine Schwierigkeit, die man alleine schwer bewältigen kann.

    Es beruhigt mich, dass du seelisch soweit wieder fit bist und den richtigen Schritt gegangen bist. Wenn du von deiner Therapeutin schon gesagt bekommen hast, dass du keine psychische Erkrankung hast, sollte das eigentlich kein Problem für die Karriere werden.

    Wünsche dir alles gute für deine Zukunft.

    Grüße, Lexi

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