Kurz der Prozessablauf:
Klage A, vertr. durch RA A, gegen B vertr. durch RA B.
RA A teilt Tod von A mit.
Beschluss: Verfahren ist gemäß § 239 ZPO unterbrochen.
RA A teilt namens der Klägerin/des Klägers mit, dass die Klage zurückgenommen wird. Keine Angabe des Rechtnachfolgers.
Beschluss nach § 268 III ZPO, dass die Kosten der Klägerin auferlegt werden.
RA B beantragt KFA. Wen gebe ich jetzt auf Klägerseite an?
(Der Richter meint, der Beschluss gemäß § 269 III ZPO sei nicht zu ändern, da kein Rechtsnachfolger bekannt sei. Ich meine, er hätte den erfragen müssen)