Mir liegt eine Akte vor, in der Erzwingungshaft zu vollstrecken ist.
Aus dieser ist ersichtlich, dass der Betroffene wohl unter Betreuung steht. Zahlungsaufforderung und Mahnung wurden durch die Bußgeldstelle an einen Berufsbetreuer zugestellt. Den Bußgeldbescheid selbst stellte man lediglich dem Betroffenen zu.
Den Antrag auf Erzwingungshaft und die Anordnung der Erzwingungshaft wurde durch das Gericht lediglich dem Betroffenen selbst zugestellt.
Würdet ihr das im Hinblick auf die Vollstreckung der Erzwingungshaft problematisch sehen?