Hallo zusammen,
ich hab nichts anderes passendes gefunden.
Ich weiß, dass der Rechtspfleger für die Genehmigung zuständig ist.
Nun meine Frage.
Es gibt ein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit. Dieses ist wohnhaft in Österreich und lebt dort bei österreichischen Vormündern.
Da es diesbezüglich keinen Vertrag über die Zuständigkeit mit Österreich gibt, müsste ein deutsches Gericht zuständig sein? Und wenn ja welches?
Vielen Dank