Guten Morgen!
Ich habe hier einen elektronisch übermittelten Antrag durch eine RA'in auf BerH liegen. Die anwaltliche Beratung hat bereits stattgefunden, innerhalb der 4-Wochen-Frist befinden wir uns.
Ich habe nur ein "Problem" mit dem Antragsteller. Als AST ist hier "Familie XY" angegeben. Es geht um die Bewilligung von Jobcenter-Leistungen für beide Elternteile und drei Kinder (Kindergeld ist derzeit wohl das einzige Einkommen der Familie). Mal davon abgesehen, dass mir keinerlei Belege vorliegen (keine Kontoauszüge, Mietverträge, Unterlagen vom Jobcenter o.ä.), frage ich mich, wie ich den Schein erteilen sollte, also wenn dann...
In einer solchen Angelegenheit vertritt der RA doch die Bedarfsgemeinschaft und die Erhöhungsgebühr fällt an. Oder? Wird dann für jeden Vertretenen ein eigener Schein erteilt oder nur einer Person aus der Bedarfsgemeinschaft? Ich kann ja schlecht einen Berechtigungsschein bzw. nachträgliche BerH für "Familie XY" erteilen. Oder?