Teilungsversteigerung mit Insolvenz und Pfändungsgläubigern

  • Hallo!
    Habe eine für mich neue Fallkonstellation.
    Teilungsversteigerung wird durch Insolvenzverwalter betrieben. Eigentümer: Erbengemeinschaft bestehend aus zwei Personen (eine davon insolvent).
    Beide Erbanteile wurden mehrfach gepfändet, Eintragungen im GB erfolgt. Ein Beitritt eines Pfändungsgläubigers ist nicht erfolgt, kann auch nicht mehr rechtzeitig erfolgen.
    Zeitlich nach den Pfändung wurde noch eine Zwangshypothek eingetragen.

    Meine Frage bezieht sich auf das Geringste Gebot:
    Die Pfändungseintragungen sind nach Zuschlag zum Erlöschen zu bringen. Ersatzwerte scheiden hier ja aus. (Die Pfändung würde sich später im Übererlös fortsetzen, also Hinterlegung zugunsten Eigentümer + Pfändungsgläubiger). Diesbzgl. geht somit nichts in das Geringste Gebot.
    M. E. müsste aber die Zwangshypothek als Bestehen bleibendes Recht berücksichtigt werden, da es ja insgesamt auf dem GB lastet, dazu kommen Zinsen in den bar zu zahlenden Teil.
    Da das Verfahren ja von keinem Pfändungsgläubiger betrieben wird, erlöscht die Hypothek m. E. nicht. (vgl. Stöber ZVG 22. Auflage Rn 20 zu § 182 ZVG).
    Dies ist eine eigenartige Situation und verwirrt mich, da ja die Pfändungen zeitlich vor der Eintragung der Hypothek erfolgten. Anderseits hätten die Gläubiger (oder nur einer davon) beitreten können.

    Liege ich richtig?

  • Das im Stöber in Bezug genommene BayObLG stellt wegen des Nichtbestehenbleibens auch ausdrücklich auf den Antragsteller ab. Und nicht wegen des Veräusserungsverbotes (829 ZPO, 135, 136 BGB), sondern wegen des Deckungsgebotes und dem "stärkeren" Recht des das Verfahren Betreibenden.

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