Nachlasspflegschaft wegen Grundbesitz

  • Habe den SV so verstanden, dass du keine Erkenntnisse hast, ob die Geschwister (oder deren eventuelle Abkömmlinge) den Erbfall überhaupt erlebt haben, da seit langem keinerlei Kontakt bestand. Und wenn deine Ermittlungen (bzw. die des Nachlasspflegers) nicht "innerhalb einer den Umständen entsprechenden Frist" zur Ermittlung von Erben führen, sind die Voraussetzungen des § 1964 BGB doch gegeben.

    Der Fiskus braucht für seine eigene Eintragung im Grundbuch einen Erbschein.Im Erbscheinsverfahren sind die Personenstandsurkunden vorzulegen, welche das Erbrecht nachweisen, also in diesem Fall z.B. auch dieSterbeurkunden der Geschwister. Ich würde mich vorliegend sehr schwer tun,"einfach so" einen Erbschein für den Fiskus zu erteilen.

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