Hallo zusammen,
ich habe hier folgenden Sachverhalt:
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wegen Ehegatten-Unterhalt wurde 2005 erlassen: pfandfreier Betrag damals 840,00 Euro zuzügl. 1/2 des übersteigenden Mehrbetrages.
Jetzt beantragt die Gläubigervertreterin den pfandfreien Betrag herabzusetzen, weil der Schuldner nun im Altersrentenbezug steht, eine Hinterbliebenenrente nach seiner verstorbenen 2. Ehefrau und Pflegegeld für Pflegestufe 3 bezieht. Er lebt im Pflegeheim.
Schuldnervertreter beantragt nun nach Akteneinsicht, den pfandfreien Betrag auf 1.100 Euro anzuheben. Für die Pflegeheimunterbringung fallen monatlich 2100 Euro an, Pflegegeld ist davon schon abgezogen. Rente (1033.--) und Hinterbliebenenrente (555 Euro) betragen insgesamt 1588.-- Euro. Für die ungedeckten 512.-- Euro müsste er Hilfe zum Lebensunterhalt in Anspruch nehmen.
Gläubigervertreter wurden Unterlagen zur Stellungnahme rausgegeben, er beharrt auf seinem Antrag auf Herabsetzung des pfandfreien Betrages.
Wie ist hier zu entscheiden?