Es liegen vor Kaufvertrag und Grundschuldbestellung.
Im Kaufvertrag erscheinen neben dem Verkäufer, X und Y. X erwirbt zu Alleineigentum! Für X soll eine Auflassungsvormerkung eingetragen werden. In der Grundschuldbestellung erscheinen ebenfalls X und Y, Y als weiterer Darlehensnehmer.
X und Y sind beide kroatische Staatsangehörige. Geheiratet haben Sie in Deutschland, einen Ehevertrag haben sie nicht geschlossen.
Im Kaufvertrag erklärt Y, dass sie damit einverstanden ist, dass X alleine erwirbt, sie sind sich einig, dass der Erwerb Eigengut des X wird.
Eine Rechtswahl wird im Kaufvertrag nicht getroffen.
Kann X alleine Erwerben und die Auflassungsvormerkung für X und die Grundschuld eingetragen werden?