Guten Abend,
schon lange interessiere ich mich für den Beruf des Rechtspflegers und nun wurde ich für den Vorbereitungsdienst zum 01.09.2021 in Baden-Württemberg zugelassen. Die Einstellung ist natürlich an einige Formalien gebunden und so muss man auch eine Erklärung abgeben, dass man in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt und über Straf- bzw. Ermittlungsverfahren. Genauer Wortlaut des Anschreibens
"Erklärung darüber, dass ich mich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen befinde, sowie, dass ich wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens nicht gerichtlich bestraft bin oder gegen mich kein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen einer solchen Straftat anhängig ist oder gewesen ist.“
Nun ist es so, dass Anfang des Jahres eine Staatsanwaltschaft gegen mich wegen zwei Dingen ermittelt hat. Die eine Sache wurde direkt eingestellt, da es nicht vorgelegen hat und die andere wurde nach § 153a StPO nach Erfüllung einer Auflage eingestellt. Durch die Einstellung nach diesem Paragraph gelte ich weiterhin als unbestraft/nicht vorbestraft und über die Schuld wurde nicht entschieden, ein Eintrag im Führungszeugnis/BZR ist ebenfalls nicht erfolgt.
Laut dem Wortlaut muss ich dieses Verfahren natürlich angeben aber nun würde es mich interessieren, ob dieses eingestellte Ermittlungsverfahren ggf. eine Auswirkung auf meine Zulassung haben könnte? Hat damit jemand Erfahrungen?
Ich wundere mich eigentlich, dass die Frage so gestellt wurde. In § 3 Abs. 3 Nr. 3 der Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung und Prüfung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger (APrORpfl) vom 27. Juli 2011, zu finden unter http://www.landesrecht-bw.de, indem es um die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg geht, ist nur von anhängigen Ermittlungsverfahren die Rede.
Vielen Dank im Voraus!