Einstellung Vorbereitungsdienst (Erklärung Ermittlungsverfahren) /Baden-Württemberg

  • Guten Abend,

    schon lange interessiere ich mich für den Beruf des Rechtspflegers und nun wurde ich für den Vorbereitungsdienst zum 01.09.2021 in Baden-Württemberg zugelassen. Die Einstellung ist natürlich an einige Formalien gebunden und so muss man auch eine Erklärung abgeben, dass man in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt und über Straf- bzw. Ermittlungsverfahren. Genauer Wortlaut des Anschreibens

    "Erklärung darüber, dass ich mich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen befinde, sowie, dass ich wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens nicht gerichtlich bestraft bin oder gegen mich kein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen einer solchen Straftat anhängig ist oder gewesen ist.“


    Nun ist es so, dass Anfang des Jahres eine Staatsanwaltschaft gegen mich wegen zwei Dingen ermittelt hat. Die eine Sache wurde direkt eingestellt, da es nicht vorgelegen hat und die andere wurde nach § 153a StPO nach Erfüllung einer Auflage eingestellt. Durch die Einstellung nach diesem Paragraph gelte ich weiterhin als unbestraft/nicht vorbestraft und über die Schuld wurde nicht entschieden, ein Eintrag im Führungszeugnis/BZR ist ebenfalls nicht erfolgt.

    Laut dem Wortlaut muss ich dieses Verfahren natürlich angeben aber nun würde es mich interessieren, ob dieses eingestellte Ermittlungsverfahren ggf. eine Auswirkung auf meine Zulassung haben könnte? Hat damit jemand Erfahrungen?

    Ich wundere mich eigentlich, dass die Frage so gestellt wurde. In § 3 Abs. 3 Nr. 3 der Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung und Prüfung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger (APrORpfl) vom 27. Juli 2011, zu finden unter http://www.landesrecht-bw.de, indem es um die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg geht, ist nur von anhängigen Ermittlungsverfahren die Rede.

    Vielen Dank im Voraus!


  • Hi,

    ich werde 2021 in einem anderen Bundesland anfangen als du, aber diese Fragen sind absolute Standard-Fragen. Auch ich habe bereits meine Einstellungsunterlagen erhalten und musste oben genannten Sachverhalt bestätigen. Es müsste so sein, dass du bis zu deiner Einstellung noch aufgefordert werden wirst ein behördliches Führungszeugnis der Klasse 0 zu beantragen. In diesem Führungszeugnis darf nichts stehen. Vielmehr besteht die Gefahr, dass jdm. der in der Vergangenheit (erheblichere) Konflikte mit dem Gesetz hat, nicht in der Lage dazu ist die freiheitliche demokratische Grundordnung vertreten zu können.

    Das war jetzt, das allgemeine. Bezogen auf dich sollte es aber mmn da keine Probleme geben. Einträge im Führungszeugnis erfolgen bei mehr als 90 Tagessätzen, bzw. ab einem Verbrechen, bei dem keine Aussetzung der Strafe auf Bewährung zulässig ist (sprich freiheitsstrafe).


    Siehe auch : https://www.lhp-rechtsanwaelte.de/themen/steuerh…register%20(s.o.).


    Beachte bitte, dass du zur wahrheitsgemäßen Angabe verpflichtet bist. Alles andere könnte negativ auf dich dich zurückfallen. Hier verweise ich auf folgendes Urteil: Az.: 2 Sa 122/17.

    Meiner Einschätzung nach wird es für dich keine Probleme geben, aber ich kann es nicht sicher sagen


    Viele Grüße , Alex98


  • Hi Alex98,

    ich wurde bereits aufgefordert ein Führungszeugnis dieser Belegart einzureichen. Habe ich auch schon beantragt und mir ist bekannt, dass dort kein Eintrag vorhanden ist.

    Dass ich zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet bin ist mir bewusst. Werde ich natürlich auch machen.

  • Hi Tom,

    Bei mir ist es so, dass das Führungszeugnis zum Zeitpunkt der Verbeamtung nicht älter als 6 Monate sein darf, deswegen musst du da nochmal drauf schauen. Nicht dass du es nochmal neu beantragen musst

    Viele Grüße Alex98

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