Ich habe hier eine PKH-Partei, bei der die PKH-Überprüfung über die Anwältin durchgeführt wird.
Die Anwältin teilt mir mit, daß der Mandantin nichts übermittelt werden konnte, weil die ehemalige Anschrift nicht mehr richtig sei. Eine EMA-Anfrage durch das Gericht ergab die neue Anschrift - allerdings auch, daß eine Auskunftssperre vorliegt. Ich tue mich deshalb schwer, der Anwältin die neue Anschrift mitzuteilen. Andererseits tue ich mich in dieser Konstellation aber auch schwer, wegen Nichtmitwirkung aufzuheben, obwohl für mich ja eigentlich die Mitteilung an die Anwältin das maßgebende Kriterium ist.
Gibt es Denkanstöße?